Prüfung
Wir prüfen Ihre Ausrüstung sorgfältig und erstellen Prüfnachweise, Dokumentationen, Einträge in Prüfbücher und erstellen Ihnen ein Angebot für den Ersatz bei nicht bestandener Überprüfung.
Für die Prüfung können Sie auch Ihre PSAgA zu uns senden, wir prüfen in der Regel innerhalb von 48 Stunden und schicken Ihre Ausrüstung geprüft zurück.
Um Ihnen Ausfallzeiten zu vermeiden, kommen wir auch gern zu Ihnen. Wir beraten gerade bei komplizierten Einsätzen mit unserer Erfahrung und Qualifikation. Geprüft wird dabei die PSA am Einsatzort. Gern erstellen wir Ihnen Rettungskonzepte und Gefährdungsermittlungen für die Anwendung von PSAgA.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen eine aktuelle Preisliste zur Verfügung oder erstellen Ihnen bei größeren Mengen PSA ein individuelles Angebot.
Als zertifizierte Sachkundige nach DGUV G 312-906 führen wir die komplette Prüfung und Dokumentation Ihrer PSAgA durch. Diese Prüfung muss 1x im Jahr durchgeführt werden. Gemäß den Regeln der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Berufsgenossenschaft unterliegt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) der regelmäßigen Prüf- und Dokumentationspflicht.
Wir prüfen alle Arten von PSAgA:
- Auffanggurte
- Verbindungsmittel
- Karabiner
- Falldämpfer
- Anschlagpunkte
- Auffanggeräte
- Fallschutzläufer
- Seile
- Abseilgeräte
- Höhensicherheitsgeräte
- Steigschutzläufer
- Helme